Kompressionstherapie & Lymphologie

Ablauf, Rezept & Kosten der Kompressionsversorgung

Von der Verordnung bis zur Nachversorgung: So einfach kommen Sie zu Ihren Kompressionsstrümpfen – und das übernimmt Ihre Krankenkasse.

Unser Ablauf in sechs Schritten

  1. Individuelles Beratungsgespräch
  2. Abmessen und Dokumentation
  3. Kostenbeantragung bei der gesetzlichen Krankenkasse
  4. Zeitnahe Versorgung zum Ende der Entstauungsphase
  5. Anpassung und Anprobe
  6. Nachversorgungen

Was muss auf dem Rezept stehen?

Kompressionsstrümpfe werden auf einem normalen Kassenrezept verordnet. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollte die Verordnung möglichst enthalten:

  • die Diagnose (z. B. Lymphödem, Lipödem, Krampfadern)
  • die Art der Versorgung, z. B. Kompressionsstrumpf, -strumpfhose oder Armstrumpf
  • Flachstrick oder Rundstrick sowie gegebenenfalls „nach Maß“
  • die Kompressionsklasse
  • die Anzahl, z. B. zwei Stück für die Wechselversorgung

Hilfsmittel-Verordnungen sollten zügig eingelöst werden – in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung. Sie können uns Ihr Rezept vorab online übermitteln.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für medizinische Kompressionsstrümpfe. Sie zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts. Wählen Sie eine besondere Ausstattung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, kann ein Eigenanteil entstehen – darüber informieren wir Sie vorher transparent.

Privat Versicherte erhalten die Kosten je nach Tarif erstattet. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Versicherung.

Wie oft gibt es neue Strümpfe?

Kompressionsstrümpfe verlieren durch Tragen und Waschen an Wirkung. In der Regel ist deshalb alle sechs Monate eine Folgeversorgung möglich. Für die Erstversorgung wird häufig eine zweite Garnitur als Wechselversorgung verordnet, damit Sie die Strümpfe täglich waschen können. Bei deutlichen Umfangsänderungen kann eine neue Versorgung auch früher nötig sein.

Anziehhilfen

Anziehhilfen erleichtern das An- und Ausziehen erheblich – besonders bei eingeschränkter Kraft oder Beweglichkeit. Sie können ebenfalls ärztlich verordnet werden. Wir zeigen Ihnen die passenden Modelle und üben die Anwendung mit Ihnen.

Zwei Wege zu Ihrer Versorgung

Sie kommen in die Filiale

An 14 Standorten beraten, messen und versorgen wir Sie persönlich – in Südbaden, Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Berlin und Brandenburg.

Wir kommen zu Ihnen

Unser Außendienst versorgt Sie zu Hause oder direkt in der Fachklinik für Ödemerkrankungen – mit derselben Sorgfalt wie in der Filiale.

Häufige Fragen

Wie oft zahlt die Krankenkasse neue Kompressionsstrümpfe?

In der Regel ist alle sechs Monate eine Folgeversorgung möglich, weil die Kompressionswirkung nachlässt. Voraussetzung ist eine neue ärztliche Verordnung.

Muss ich die Zuzahlung für jeden Strumpf leisten?

Die Zuzahlung fällt je Hilfsmittel an und beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wir sagen Ihnen vorab genau, was auf Sie zukommt.

Was ist eine Wechselversorgung?

Eine zweite Garnitur, damit Sie Ihre Kompressionsstrümpfe täglich waschen können und trotzdem immer versorgt sind.

Persönlich für Sie da

Termin oder Hausbesuch anfragen

Wählen Sie, wo wir Sie versorgen sollen – in einer Filiale oder bei Ihnen vor Ort. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wo möchten Sie versorgt werden?
Datei auswählen oder hierher ziehen

Ihre Datei wird verschlüsselt übertragen, geschützt gespeichert und ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet.

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.